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Politiker sind aufgefordert: Deutsche Sprache im Grundgesetz verankern!

Anders als in Österreich, in Liechtenstein und in der Schweiz ist die deutsche Sprache in Deutschland nur in verschiedenen nachgeordneten Gesetzen, nicht aber im Grundgesetz als Landessprache festgelegt. Deshalb fordern der Bundesvorsitzende des Vereins für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland (VDA), Hartmut Koschyk MdB, und der Bundesvorsitzende des Vereins Deutsche Sprache (VDS), Prof. Walter Krämer, einen Zusatz in Artikel 22 des Grundgesetzes: “Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch”. Dies erklärten die beiden Bundesvorsitzenden bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in der Bundeshauptstadt. Die beiden Vereine haben die Unterschriftenaktion “Deutsch ins Grundgesetz” ins Leben gerufen, um durch eine Verfassungsergänzung dafür zu sorgen, dass die deutsche Sprache Verfassungsrang erhält.

Hierzu erklärt der VDA-Bundesvorsitzende Hartmut Koschyk: “Es entspricht der Bedeutung der deutschen Sprache, dass sie neben den nationalen Symbolen Bundesflagge und Hauptstadt in Artikel 22 des Grundgesetzes Verfassungsrang erhält. Nicht nur 18 europäische Länder haben den Passus über die Landessprache in die Verfassung aufgenommen, sondern z. B. auch die Türkei und Korea. Wir Deutsche sollten uns wieder auf die Gestaltungskraft unserer Sprache besinnen, die Voraussetzung unserer kulturellen Identität ist. Der Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland setzt sich seit Jahren für die Bewahrung der deutschen Sprache und Kultur der im Ausland lebenden Deutschen und deutschen Gemeinschaften ein. Dadurch erfahren wir stets aufs Neue die enorme Bindewirkung, die von der deutschen Sprache für die eigene kulturelle Identität ausgeht. Die deutsche Sprache ist das Bindeglied, das auch in Deutschland alle Teile unserer Gesellschaft zusammenhält.

Bereits vor über 1000 Jahren erklärte der spanische Kirchenlehrer Isidor von Sevilla, dass “aus den Sprachen die Völker und nicht aus den Völkern die Sprachen entstanden” sind. Zweifellos trifft dies insbesondere für die Geschichte Deutschlands zu. Dem deutschen Verfassungsrechtler Paul Kirchhof ist zuzustimmen, dass sich die deutsche Einigung wesentlich auf die in der Sprachgemeinschaft vorgefundene Kulturgemeinschaft stützt.

Wir müssen einem schleichenden Bedeutungsverlust der deutschen Sprache entgegenwirken. Eine im April dieses Jahres durchgeführte repräsentative Bevölkerungsumfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigt: 65 Prozent der Bundesbürger sind der Ansicht, dass die deutsche Sprache zu verkommen droht! Nicht nur Ältere sorgen sich dabei um einen Verfall der deutschen Sprache, sondern auch in der jüngeren Generation sieht dies jeder Zweite so.

VDA und VDS werben für eine Ergänzung unseres Grundgesetzes in Artikel 22: “Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch”. Wenn wir der deutschen Sprache Verfassungsrang verleihen, setzen wir ein Signal, welche Bedeutung und Wertschätzung wir der deutschen Sprache einräumen. Gerade Bürgerinnen und Bürger unseres Landes mit Migrationshintergrund können eine solche Verfassungsergänzung als Ansporn begreifen, die deutsche Sprache als Schlüssel für eine erfolgreiche Integration zu verstehen. Des Weiteren würde man der berechtigten Forderung nachhaltig Gewicht verleihen, dass in der Europäischen Union Deutsch als Arbeitssprache endlich gleichberechtigt neben Englisch und Französisch Verwendung findet. Die durchgeführte repräsentative Bevökerungsumfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach belegt: Die Mehrheit der Bevölkerung fordert eine stärkere Verwendung der deutschen Sprache in der EU und ist der Meinung, dass die Verständigung auf eine einzige gemeinsame Sprache in der EU den kulturellen Verlust nicht aufwiegen könnte.

Die Landessprache bietet die geistige Lebensgrundlage, um Kultur und Werte der Gesellschaft zu verstehen und weiterzuentwickeln, auch in Verantwortung für künftige Generationen. Ein nachhaltiges Mittel gegen deren Zerfall und zugleich ein wichtiges Signal an alle, die aus anderen Ländern dieser Welt nach Deutschland kommen, wäre zweifellos ein neuer Artikel 22 a im Grundgesetz: “Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch!”.

Quelle: Pressemitteilung des VDS (Verein Deutsche Sprache e.V.)

Weitere Informationen siehe auch VDS Mittelhessen

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